Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,58289
OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08 (https://dejure.org/2011,58289)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2011 - 14 U 120/08 (https://dejure.org/2011,58289)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 14 U 120/08 (https://dejure.org/2011,58289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,58289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 229 § 5 BGBEG, Art 229 § 8 BGBEG, § 823 BGB, § 847 Abs 1 BGB
    Arzthaftungsrecht: Keine Haftung mangels hinreichender Anhaltspunkte für Behandlungsfehler (hier: Schädigung eines Frühgeborenen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftungsrecht: Keine Haftung mangels hinreichender Anhaltspunkte für Behandlungsfehler (hier: Schädigung eines Frühgeborenen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08
    Für eine Organhaftung nach §§ 823 Abs. 1, 31 BGB, die beim Tätigwerden von leitenden Krankenhausärzten oder bei deren Vertretung durch einen Oberarzt angenommen wird (BGH, Urteil vom 30.06.1987, Az. VI ZR 257/86, Tz. 11 - zit. nach juris), bestehen keine ausreichenden Anhaltspunkte.
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08
    Eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite ist nach einem groben Behandlungsfehler aber dann nicht gerechtfertigt, wenn jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist oder sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt (BGH, NJW 2005, 427, 428).
  • BGH, 08.01.2008 - VI ZR 118/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess nach Feststellung eines groben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08
    Nahelegen oder wahrscheinlich machen muss der Fehler den Schaden hingegen nicht (BGH, NJW 2008, 1304).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08
    Ein Behandlungsfehler ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW-RR 2007, 744 mit zahlreichen Nachweisen), die der Senat teilt, dann als "grob" zu beurteilen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt des entsprechenden Fachs schlechterdings nicht unterlaufen darf.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08
    Ist bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten, so ist der Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten (BGH, Urteil vom 21.02.1991, Az.: III ZR 204/89, Tz. 45 - zit. nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 256, Rn. 7a; Geigel/Bacher, a.a.O., 39. Kap., Rn. 23).
  • BGH, 16.06.1981 - VI ZR 38/80

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08
    Für diese Billigkeitserwägungen bleibt aber kein Raum, wenn feststeht, dass nicht die dem Arzt zum groben Fehler gereichende Verkennung eines Risikos schadensursächlich geworden sein kann, sondern ein allenfalls in derselben Behandlungsentscheidung zum Ausdruck gekommener, aber nicht schwerwiegender Verstoß gegen weitere ärztliche Handlungspflichten (BGH, VersR 1981, 954, 955 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht